§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Online-Shops der Leathermen of Switzerland, Dachslernstrasse 38, 8048 Zürich, vertreten durch seinen Vorstand, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Leathermen of Switzerland schriftlich bestätigt werden.

§2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der Leathermen of Switzerland in Preislisten, Inseraten oder anderen Werbemitteln stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine für diese verbindliche Bestellung abzugeben. Spezielle Angebote wie der Ausverkauf sind von der Verbindlichkeit der Verfügbarkeit ausgeschlossen.

Durch das Anklicken des Bestell-Buttons auf dem Online Shop gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Produkte ab. Die Leathermen of Switzerland bestätigen den Zugang der Bestellung unmittelbar nach deren Erhalt. Bestellungen sind für die Leathermen of Switzerland erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Wird nach der Auftragsbestätigung festgestellt, dass die Auslieferung der Ware nicht möglich ist oder ein Preisfehler vorlag, wird die Bestellung storniert bzw. bei Preisfehlern, wenn die Ware bereits ausgeliefert wurde, die Preisdifferenz beim Kunden nachgefordert. Im Falle von Preisfehlern ist der Kunde berechtigt, die Ware an die Leathermen of Switzerland zu retournieren, sollte der Kunde mit der Nachverrechnung der Preisdifferenz nicht einverstanden sein. Der Kunde kann in jedem Fall keine weitergehenden Ansprüche gegen die Leathermen of Switzerland oder einen Lieferanten geltend machen.

Die Angaben in den Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Überschreitet ein Kunde durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind die Leathermen of Switzerland von der Lieferverpflichtung entbunden.

§3 Preise

Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken und falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.

§4 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt nur an Zustelladressen in der Schweiz und Liechtenstein nach Vorauszahlung zzgl. Transportkosten. Die Transportkosten entsprechen denen der schweizerischen Post. Lieferungen in andere Länder erfolgen nach Absprache oder der im Shop angebotenen Konditionen.

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Leathermen of Switzerland stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Leathermen of Switzerland durch Zulieferanten und Hersteller.

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt den Leathermen of Switzerland und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

§5 Annahmeverzug

Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, können die Leathermen of Switzerland die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Leathermen of Switzerland sind berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.

§6 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden der Leathermen of Switzerland verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Leathermen of Switzerland hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§7 Gewährleistung/Garantie

Die Leathermen of Switzerland bzw. der Lieferant/Hersteller übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferungdie Garantie für die Mängelfreiheit und die Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung/Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten/Artikeln zurückzuführen ist.

Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungs- bzw. Garantierechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/beigelegte bzw. eingebaute Akkus ist ausgeschlossen.

Tritt ein Gewährleistungs- bzw. Garantiefall ein, so besteht der Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegen bei den Leathermen of Switzerland. Entscheiden sich die Leathermen of Switzerland für die Wandlung des Vertrages, wird eine Gutschrift zum Tagespreis vorgenommen (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung).

Die Garantiedauer wird durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter.

Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten/Artikeln treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.

Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegen die Leathermen of Switzerland stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen.

§8 Retouren

Kunden haben das Recht, die Ware während 14 Tagen nach deren Zustellung zurückzugeben. Das Rückgaberecht wird durch die Rücksendung der Ware ausgeübt, wobei die Ware ungeöffnet und ungebraucht sein muss. Der Rücksendeauftrag muss über das Kundenkonto im Online-Shop angemeldet werden, ein Rücksendeetikett wird sodann von den Leatherman of Switzerland per E-Mail zugestellt.

Produkte, die die Leathermen of Switzerland auf Kundenwunsch beschafft haben, sind von der Rücksendung in jedem Fall ausgeschlossen.

Die Ausübung des Rückgaberechts führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurückerstattet werden müssen.

Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis dem Kunden auf sein Kundenkonto gutgeschrieben. Vorbehalten bleibt jedoch ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises bzw. eine Rechnungsstellung für mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware oder, sofern vereinbart, Versandkosten der Ware durch den Verein. Die Leathermen of Switzerland können die Gutschrift verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten bzw. der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Für Retouren von fehlerhafter Ware verlangen die Leathermen of Switzerland, dass der fehlerhafte Artikel mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit dem der Artikel geliefert wurde, an die Leathermen of Switzerland zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird.

Der Kunde ist in jedem Fall dafür verantwortlich, die zu retournierende Ware transportfähig zu verpacken. Beschädigungen/Untergang der Ware aufgrund einer nicht sachgemässen Verpackung werden dem Kunden verrechnet. Übergibt der Kunde die Ware einem Transportunternehmen, trägt der Kunde die Gefahr für den sicheren Transport der Ware. Der Gefahrenübergang an die Leathermen of Switzerland gehen erst mit dem Eintreffen der Ware bei den Leathermen of Switzerland über.

§9 Zahlung

Zahlungen werden im Regelfall per sofort fällig und via Kreditkartenzahlung abgewickelt. Rechnungen sind je nach Vereinbarung bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar. Die zur Auswahl stehenden Zahlungsarten werden im Online-Shop publiziert.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Leathermen of Switzerland über den geschuldeten Betrag vollständig verfügen können.

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist, gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wodurch die Leathermen of Switzerland berechtigt sind, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges sind die Leathermen of Switzerland auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Leathermen of Switzerland Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind die Leathermen of Switzerland berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

§10 Mahn- und Inkassogebühren

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so mahnen die Leathermen of Switzerland den Kunden per E-Mail, schriftlich oder telefonisch. Die Leathermen of Switzerland behalten sich vor, Mahngebühren für die ausgestellten Mahnungen zu verrechnen. Bei erfolglosen Mahnungen können die Leathermen of Switzerland die Forderung an eine mit dem Inkasso beauftragten Drittunternehmen abtreten. Das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

§11 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die Leathermen of Switzerland als auch gegen Hilfspersonen und Substituten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

§12 Datenschutz

Die Leathermen of Switzerland verpflichten sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.

§13 Gerichtsstand

Zürich ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

§14 Schlussbestimmungen

Die Leathermen of Switzerland behalten sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.